Hecken und Straßenbäume haben eine sehr große Bedeutung in unserer Landschaft.
Sie bilden Abgrenzungen und Einfriedungen, sowie einen wertvollen Lebensraum für viele Tierarten und geben Schutz vor starken Witterungseinflüssen. Um diese vielfältigen Funktionen zu erhalten, aber auch das Zuwachsen von Straßen und Feldrändern zu vermeiden, sind Pflegemaßnahmen unumgänglich. Aus ökologischer Sicht sollte der Rückschnitt dieser Gehölze außerhalb der Vegetationszeit erfolgen.
Nach dem Naturschutzgesetz ist dies nur in der Zeit vom 01.10. bis zum 28.02. erlaubt !
Das Lichtraumprofil an Bäumen und Hecken können wir Ihnen mit unserem Auslegemäher bis zu einer Höhe von 6,00 m freischneiden. Die vier Sägeblätter gewähren einen sauberen Schnitt ohne Aufspaltungen. Es verbleibt beim Gehölz-.oder Heckenschnitt eine glatte Schnittfläche.
Der nach Straßenverkehrsgesetz geforderte lichte Raum über Straßen beträgt 4,5 Meter, über Gehwegen 2,5 Meter. Bei Bäumen an Straßen wird dieser Schnitt angewendet- und soweit das baumpflegerisch vertretbar ist- auch eingehalten. Ist das Lichtraumprofil einmal nicht mehr ausreichend, dann sollte ein Lichtraumprofilschnitt durchgeführt werden, d.h. das notwendige Lichtraumprofil durch Schnitte im Grob- und Schwachast-Bereich wiederhergestellt werden.